Mietvertrag, Kaution und Co.: Darauf solltet ihr bei der WG-Gründung achten

Mietvertrag, Kaution und Co.: Darauf solltet ihr bei der WG-Gründung achten


31.03.2022 · Wohnen · von Claudia

Eine eigene WG gründen und mit Freunden zusammen wohnen kann eine super Idee sein und viel Spaß machen. Allerdings sind daran auch schon Freundschaften zerbrochen, eine gewisse Vorsicht ist also gefragt. Gerade was Finanzen, Mietrecht & Co angeht, solltet ihr euch ein bisschen vor-informieren. Wir wollen euch nicht mit Paragraphenreiterei langweilen, also haben wir ein möglichst kompaktes FAQ rund ums Wohnen und die WG-Gründung erstellt. So spart ihr euch hoffentlich das mühsame Wälzen von Rechtstexten und die Stimmung bleibt heil.

 

Wichtige Aspekte bei der WG-Gründung

Provision & Kaution

WG-Gründung

Die Provision ist der Geldbetrag, den der Makler oder die Maklerin für die Vermittlung der Wohnung bekommt. In der Schweiz ist nach dem Bestellerprinzip zu zahlen. Der Auftraggeber bzw. Besteller gegenüber einem Makler ist der Vermieter. Entsprechend wird die Maklerprovision vom Vermieter getragen, und ihr braucht euch nicht darum kümmern.

Die Kaution, auch Mietzinsdepot genannt, ist ein Betrag, den du und deine Mitbewohner in spe als eine Art Pfand hinterlegt. Die Kaution beträgt maximal drei Monatsmieten und wird auf ein Sperrkonto eingezahlt. Die Kaution muss vor oder spätestens mit Beginn der Mietdauer überwiesen werden, sonst bekommt ihr im schlimmsten Fall die Schlüssel noch nicht überreicht.

Auf die Kaution dürfen Vermieter zurückgreifen, wenn die Miete beispielsweise nicht überwiesen wurde oder wenn ihr die Verantwortung für Beschädigungen an der Wohnung tragt. Nach eurem Auszug und der Wohnungsübergabe an den Vermieter, überprüft der die Wohnung auf Schäden. Wenn alles in Ordnung ist, dann bekommt ihr die volle Kaution zurück erstattet. Eine Auszahlung sollte innerhalb von 30 Tagen möglich sein.

 

Mietvertrag

WG-Gründung

Ihr habt endlich die Zusage für eure Traumwohnung? Gratuliere! Bevor ihr den Prosecco knallen lasst, müsst ihr allerdings noch den Mietvertrag unterschreiben. Üblicherweise senden Vermieter vorab einen Entwurf des Mietvertrags, den ihr euch anschauen könnt. Lest euch die Bedingungen genau durch und fragt nach, wenn euch etwas nicht schlüssig erscheint.

Immer im Mietvertrag zu erkennen sind

  • der Nettomietzins
  • die Nebenkosten
  • sowie die Kündigungsfristen und -termine.

Die meisten Mietverhältnisse sind übrigens unbefristet ausgestellt.

Zur Beruhigung: Stehen in eurem Vertrag Dinge, die dem geltenden Gesetz widersprechen, dann sind sie ungültig. Selbst wenn ihr also eure Unterschriften darunter gesetzt habt, müsst ihr euch nicht an Vertragsbedingungen halten, die eigentlich rechtswidrig sind.

 

 

Untermiete vs. Solidarmiete

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Es gibt unterschiedliche Formen, wie ihr in eurer Wohngemeinschaft wohnen könnt. Ihr könnt ein Hauptmieter-Untermieter-Konzept wählen oder euch für die sogenannte Solidarmiete entscheiden.

  • Hauptmieter-Untermieter-Konzept: Hier unterschreibt nur ein Hauptmieter bzw. – mieterin den Vertrag. Dann hat er oder sie die Verantwortung – aber auch das Entscheidunsgsrecht! Macht am besten einen eigenen Untermietvertrag aus, wo ihr euch gegenseitig absichern könnt. Zum Beispiel dass regelmäßig gezahlt wird und dass aber niemand einfach so rausgeschmissen werden kann. Auch wenn ihr Freunde seid und euch vertraut, ist es ratsam, einen Untermietvertrag abzuschließen. So teilt ihr euch die Verantwortung, das ist am fairsten.
  • Solidarmiete-Konzept: Bei der Solidarmiete wird der Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. Alle haben dann die gleichen Rechte und Pflichten.

Dieses Thema kann ganz schön in die Tiefe gehen. Was ihr bei den unterschiedlichen Formen jeweils beachten müsst, wenn es z.B. zur Mietzinserhöhung oder zum Auszug eines eurer Kollegen kommt, das lest ihr am besten hier genauer nach!

 

Nebenkosten und Co.

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Die Mietnebenkosten enthalten in der Regel die großen Punkte von Warmwasser, Heizung und Strom. Aber auch die weiteren Kosten wie Kehricht, Hauswart, Reinigung und Allgemeinstrom im Treppenhaus oder die Gartenpflege sind hier inkludiert. Die Nebenkosten werden im Mietvertrag festgesetzt, was nicht drinnen steht, darf nicht verrechnet werden.

Die Beträge können Akonto (hier wird zumeist einmal im Jahr eine Abrechnung der Nebenkosten gemacht) oder Pauschal (hier bekommst du keine Jahresabrechnung) einzogen werden. Im Mietvertrag steht drinnen, wie es in eurem Fall gehandhabt wird.

Tipp: Wenn ihr ein WG-Konto einrichtet, sind die Finanzen übersichtlicher und transparenter. Zahlt dort am besten einen monatlichen Beitrag ein, der auch den monatlichen Nebenkosten entspricht. So müsst ihr nicht am Ende des Abrechnungszeitraums viel Geld auf einmal hervorzaubern.

 

 

Mietberatung und Mieterschutz

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So viel Info zur WG-Gründung, aber ihr kennt euch immer noch nicht aus? Macht nix. Der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz hat viele Infos auf der Homepage. Für direkte Beratung muss allerdings eine Mitgliedschaft abgeschlossen werden, und die ist nicht gratis. Gleiches gilt für den Schweizerischen Mieterschutz, auch hier lohnt sich, detailliertere Infos auf der Website durchzulesen. Individuelle Fragen könnt ihr aber nur als Mitglied stellen.

Wir hoffen, wir konnten etwas Licht in den Dschungel rund um die WG-Gründung bringen und wünschen dir viel Spaß beim Zusammenwohnen!

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